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Arbeitssystem und Arbeitsrecht in Deutschland

Arbeitssystem und Arbeitsrecht in Deutschland

Zusammenfassung

Das Arbeitsrecht in der Ukraine unterscheidet sich von dem in Deutschland. Bestimmt ist es hilfreich, wenn Sie als Volunteer im Gespräch mit Geflüchteten aus der Ukraine die wichtigsten Unterschiede erklären – sozusagen das kleine Einmaleins der Arbeit in Deutschland.

Inhalt

Organisatorische Voraussetzung

Voraussetzung dafür, dass Geflüchtete arbeiten gehen können, ist die Registrierung. Zuständig ist die Ausländerbehörde am jeweiligen Wohnort. Dort erhalten Ukrainer*innen einen Aufenthaltstitel. 

Für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis haben Geflüchtete drei Möglichkeiten:

In jedem Fall muss bei dem erworbenen Aufenthaltstitel der Vermerk Erwerbstätigkeit erlaubt stehen, damit geflüchtete Ukrainer*innen hier arbeiten dürfen.  

Struktur der Arbeitszeiten und Verträge 

Im deutschen Arbeitssystem existieren drei verschiedene Arbeitsformate für Arbeitsnehmer: die Vollzeitarbeit, die Teilzeitarbeit und der Minijob 

In Deutschland arbeitet in Vollzeit generell 40 Stunden pro Woche 

Teilzeitarbeit bezeichnet alle Verträge, die weniger als 40 Stunden Arbeitszeit pro Wochen beinhalten und trotzdem mehr als 520 Euro als monatliches Gehalt vorsehen. Bei einer Teilzeitarbeit verdient man in der Regel weniger Geld als für einen Vollzeitjob. Beispielsweise erhält man mit einer Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche etwa 80 % des Vollzeit-Gehaltes.  

Der Minijob oder 520-Euro-Job ist die geringste offizielle Beschäftigungsform in Deutschland: Monatlich dürfen maximal 520 Euro verdient werden. Sobald der Verdienst diese Grenze übersteigt, handelt es sich um keinen Minijob mehr. Abgesehen davon gelten 12 Euro pro Stunden als Mindestlohn. Doch Vollzeitjob und Minijob unterscheiden sich nicht nur durch das Gehalt, sondern auch in puncto Steuern. Arbeitsnehmer zahlen meistens nur Beiträge zur Rentenversicherung. Arbeitsgeber bezahlen weniger Steuer, da sie z.B. keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Natürlich bekommen Arbeitnehmer auch bei Krankheit ihren Lohn, haben Urlaub und Kündigungsschutz. Nicht zuletzt dürfen Vollzeit-Arbeitende zusätzlich einen Minijob haben.

 

Arbeitsrecht

Folgende Rahmenbedingung gelten, vor allem, um Arbeitnehmer*innen zu schützen:   

  • Durch Arbeit hat man Anspruch auf eine Krankenversicherung und Rentenversicherung (dabei werden die Kosten direkt vom Bruttogehalt abgezogen, Arbeitnehmer*innen müssen nichts dafür tun)  
  • Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde (im Juli 2022 waren es noch 10,45 Euro)  
  • Überstunden werden bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen 
  • Man erhält Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge 
  • Urlaub sollte möglichst lange im Voraus beantragt werden 
  • Bei Krankheit muss eine ärztliche Krankschreibung eingereicht werden (meistens nach dem zweiten oder dritten Tag der Abwesenheit, diese Bedingung steht im Arbeitsvertrag) 
  • Als grobe Faustregel für die Steuer gilt: Unverheiratete ohne Kinder erhalten nach Abzug der Steuern etwa die Hälfte, Verheiratete mit Kindern etwa Zweidrittel ihres Bruttogehaltes netto  

Hier ein Überblick auf Ukrainisch.

Weitere Ressourcen:

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