Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Als gemeinnützige Organisation ist JOBLINGE dem Gemeinwohl und allen Unterstützern, Ehrenamtlichen und Spendern verpflichtet. Wir legen daher großen Wert auf Transparenz und unterstützen die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland. Zu diesem Zwecke erfüllen wir auf dieser Seite mit der Darstellung der folgenden zehn Informationen die Kriterien der Selbstverpflichtungserklärung. 


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr 
JOBLINGE e.V. Kapuzinerstraße 9d 80337 München VR 204183 – Amtsgericht München 

Die Initiative JOBLINGE wurde 2007 ins Leben gerufen, 2008 eröffnete der erste Standort. Die überregionale Dachorganisation, der JOBLINGE e.V., wurde im Jahr 2012 gegründet. Informationen zu Name, Sitz und Anschrift sowie dem Gründungsjahr der einzelnen Standorte sind auf den jeweiligen Standortseiten zu finden. 


2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation 
Die Satzung des JOBLINGE e.V. finden Sie hier. Vision der JOBLINGE-Initiative ist es, einen erkennbaren und nachhaltigen Beitrag gegen Jugendarbeitslosigkeit zu leisten. Dieses Ziel verfolgen wir, indem JOBLINGE die stärksten gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert und unterschiedliche Kompetenzen so bündelt, dass sich benachteiligte arbeitslose Jugendliche ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz selbst erarbeiten können. „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht damit im Zentrum des Konzepts, das einen innovativen und übertragbaren Weg zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen aufzeigen möchte. Ausführliche Informationen zu den Zielen und Wirkung der Initiative sind im aktuellen Jahresbericht nachzulesen. 


3. Angaben zur Steuerbegünstigung 
Alle an der Initiative JOBLINGE beteiligten Organisationen – die lokalen Standorte (gAGs), die Dachorganisation und die JOBLINGE-Stiftung – sind gemeinnützig. Sie verfolgen die gemeinnützigen Zwecke Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO) und Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO). 

Finden Sie hier für den JOBLINGE e.V. den letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften, München (Steuernummer: 143/217/61608), durch den unsere Arbeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit ist. 


4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger 
Entscheidungsträger ist Kadim Tas, Vorstand JOBLINGE e.V. 

Die lokalen Entscheidungsträger der jeweiligen Standorte finden Sie über die Standortübersicht.


5. Tätigkeitsbericht
Hier finden Sie den vollständigen Jahres- und Wirkungsbericht 2019 der Initiative JOBLINGE, verfasst nach dem Social-Reporting-Standard (SRS).

Den aktuellen Jahresbericht 2019 finden Sie hier. 


6. Personalstruktur
Zu einer Übersicht über unsere 220 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der lokalen Standorte und der überregionalen Dachorganisation gelangen Sie hier

Ohne die Unterstützung zahlreicher Ehrenamtlicher wäre die Arbeit der Initiative nicht möglich. Mehr als 1.700 Privatpersonen bundesweit engagieren sich als Mentor oder Trainer für die Jugendlichen, als Gremienmitglied oder mit ihrer Expertise. 


7. und 8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung 
Die vollständigen Angaben zu Finanzen und Mittelverwendung finden Sie im Jahresbericht 2019 ab Seite 57. Finanzkennzahlen für den JOBLINGE e.V. finden Sie hier.


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten 
Um das Konzept in allen Regionen mit Bedarf anbieten zu können und möglichst viele Jugendliche zu erreichen, ist JOBLINGE als Social-Franchise-System organisiert. Hierbei arbeiten die lokalen Standorte, die als „Franchisenehmer“ das Konzept in der direkten Arbeit mit den Jugendlichen umsetzen, eng mit der überregionalen Dachorganisation als „Franchisegeber“ zusammen. 

Die Zusammenarbeit zwischen den Standorten und der Dachorganisation ist im Sinne des Social-Franchise-Systems über Kooperationsverträge geregelt, welche die gemeinsame Verpflichtung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des JOBLINGE-Konzepts beinhalten. Auch zwischen der Dachorganisation und den Initiatoren, der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG und der Boston Consulting Group, gibt es einen Markenlizenzvertrag, der die Dachorganisation als Franchisegeber benennt und sie verpflichtet, die Weitergabe und Umsetzung des Konzepts sicherzustellen. 

Formell haben sich die Standorte 2012 in der überregionalen Dachorganisation JOBLINGE e.V. zusammengeschlossen. Neben den neun JOBLINGE gAGs (Stand 2019) ist auch die JOBLINGE-Stiftung Gesellschafter der Dachorganisation. Die JOBLINGE-Stiftung wurde als Förderstiftung von der Boston Consulting Group ins Leben gerufen, um eine dauerhafte Unterstützung der Initiative zu ermöglichen. Anders als die Standorte und die Dachorganisation hat die Stiftung keine Mitarbeiter. 


10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen 
Die Finanzierung der Initiative JOBLINGE erfolgt in öffentlich-privater Kofinanzierung. Die öffentlichen Mittel betragen im Schnitt 65 % des Budgets eines Standorts. Bundesweit fördern 50 Institutionen der öffentlichen Hand die Initiative, ergänzt um zahlreiche Unternehmens- und private Spenden. 

Die Dachorganisation, der JOBLINGE e.V., finanziert sich ausschließlich über privates Fundraising. Den größten Teil stellt dabei die Boston Consulting Group über die JOBLINGE-Stiftung und Pro-Bono-Kapazität.