Voraussetzung dafür, dass Geflüchtete arbeiten gehen können, ist die Registrierung. Zuständig ist die Ausländerbehörde an dem Ort, an dem sie wohnen. Dort erhalten Ukrainer*innen einen Aufenthaltstitel. Für Drittstaatsangehörige kann der Prozess komplizierter sein.
Für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis hat man drei Möglichkeiten:
In jedem Fall muss bei dem erworbenen Aufenthaltstitel der Vermerk “Erwerbstätigkeit erlaubt” stehen, damit geflüchtete Ukrainer*innen hier arbeiten dürfen.
Tipp: Möglichst direkt nach der Ankunft in Deutschland einen Termin bei der Meldebehörde beantragen, denn wegen Überlastung der Ämter bekommt man diesen erst Wochen später.
Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, benötigen ukrainische Geflüchtete nicht zwingend einen Reisepass. Die ID-Karte wird auch als Passersatz akzeptiert. Sollten sich Geflüchtete gar nicht identifizieren können, kann er bei der Ausländerbehörde einen Ausweisersatz beantragen. Auch kann die ukrainische Botschaft in Deutschland eine Bescheinigung der Identität ausstellen.
Wo sich Geflüchtete genau registrieren kann unterscheidet sich nach Stadt und Bundesland. Nähere Auskunft gibt etwa die Ausländerbehörde.
Geflüchtete aus der Ukraine können visumfrei nach Deutschland einzureisen. Für Leute, die ab dem 1. September in Deutschland angekommen sind, gilt allerdings eine neue Regelung (nach § 2): Sie haben 90 Tagen, um ein Visum zu beantragen, um in Deutschland legal bleiben zu können. Hier kann man Informationen auf Ukrainisch über den Aufenthaltsregelungen finden.
Rechtliche Beratung Rund um die Themen Aufenthaltstitel und Registrierung erhalten Geflüchtete bei den Refugee Law Clincs. Darüber hinaus bietet dieses Online-Tool Unterstützung bei der Registrierung. Durch ein kurzes digitales Interview mit einem*r Jurist*in kann hier ein Antrag auf vorübergehenden Schutz einfach erstellt werden.
Sie können als Volunteer Ukrainer*innen dabei unterstützen Sozialleistungen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ausländerbehörde angemeldet und einen Aufenthaltstitel bekommen haben. Damit hat er*sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) solange Anspruch auf Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinischen Versorgung bis er*sie idealerweise durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Dazu wird nach erfolgter Registrierung ein Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung ausgestellt, die bei der zuständigen Leistungsbehörde - in der Regel das örtliche Sozialamt - vorgelegt werden kann.
Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Hartz IV und die damit verbundene Arbeitsförderung. Für die Antragstellung benötigen Geflüchtete – neben dem Antragsformular – folgende Dinge:
Darüber hinaus muss der*die Antragstellende erwerbsfähig und hilfsbedürftig sein. Das bedeutet er kann zwar mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten, sein Einkommen liegt aber unten dem Existenzminimum und er kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten.
Weite Informationen zur Antragstellung erhalten geflüchtete Personen bei ihren Jobcenter vor Ort. Den zuständigen Jobcenter finden Sie über die Dienstellensuche der Bundesagentur für Arbeit, indem Sie im Suchfeld die Postleitzahl des Wohnortes des*der Geflüchteten eintragen.
Genauere Informationen, Erklärvideos sowie Antragsformulare finde sie auch hier und hier.
Hat der*die Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 kann er*sie sich bei der Agentur für Arbeit registrieren und als arbeitsuchend melden. Das Jobcenter unterstützt ihn*sie dann bei der Arbeitsuche und leistet auch finanzielle Hilfestellungen wie etwa bei der Anerkennung von Abschlüssen.
Diese Leistungen erhalten Ukrainer*innen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG besitzen und eine Arbeit haben, Arbeitslosengeld I bekommt oder in Elternzeit sind.
Um Sozialleistungen und Gehalt erhalten zu können, sollten Sie Geflüchteten zu einer Kontoeröffnung raten. Rechtlich hat jeder, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende.
Mit wenig Sprachkenntnisse kann es eine echte Herausforderung sein, allein einen Termin beim Arzt zu vereinbaren. Die kostenlose Doctolib-App bietet die Möglichkeit, auf Ukrainisch und Russisch online nach Ärzten zu suchen und Termine zu buchen. Mit dieser App können Geflüchtete auch Ärzte in uhrer Stadt/Gebiet finden, die Ukrainisch oder Russisch sprechen. Hier finden sie eine Anleitung zur Einrichtung der Anwendung auf Ukrainisch oder Russisch.
In manchen Berufen ist ein Führerschein wichtig. Der*die von Ihnen unterstützte Geflüchtete darf mit seinem*ihrem gültigen ukrainischen Führerschein Kraftfahrzeuge der Klassen fahren, für die dieser ausgestellt ist. Der Führerschein muss ins Deutsche übersetzt werden und gilt bei Anmeldung einer Wohnung in Deutschland nur für die ersten sechs Monate. Danach ist ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Dazu müssen Geflüchtete die deutsche theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen.
Derzeit bieten die wichtigsten Mobilfunkanbieter (Vodafone, Telekom, O2) keine völlig kostenlose Kommunikation für Ukrainer*innen an, bieten jedoch günstige Tarife mit Rabatt an. Geflüchtete können eines der Mobilfunkgeschäfte dieser Betreiber aufsuchen. Die Verwendung der mobilen Anwendung Check 24 kann hilfreich sein, um verschiedene Dienstleistungen (Mobilfunkverbindung, Internet, Strom, Versicherungen, Hotelreservierungen usw.) schnell und bequem zu bestellen und Waren zu kaufen, Preise für Waren und Dienstleistungen vergleichen.
Viele Informationen kann der*die von Ihnen begleitete Geflüchtete über das Smartphone beziehen. Zum Formulare ausfüllen, scannen oder ausdrucken zu können, brauchen Geflüchtete in der Regel jedoch PCs. Öffentlich nutzbare Computer bieten fast alle örtlichen Stadtbüchereien (Bib) und Berufsinformationszentren (BIZ) der örtlichen Arbeitsagenturen an.