Die Geflüchteten aus der Ukraine sind zu 84 Prozent Frauen, 58 Prozent von ihnen sind gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland gekommen und 92 Prozent waren in der Ukraine berufstätig oder in der Ausbildung. Diese Zahlen zeigen, dass Kinderbetreuung ein zentraler Aspekt ist, um für die von Ihnen unterstützten Ukrainer*innen Arbeit zu finden.
Der Zugang zu Kindertageseinrichtungen (Kitas) ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Auch geflüchtete Kinder, die älter als ein Jahr sind, haben laut UN-Kinderrechtskonvention einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Dieser ist in §24 des Sozialgesetzbuches VIII geregelt.
Leider ist der Anspruch auf Betreuung jedoch keine Garantie. Aufgrund fehlenden Personals sind die Kitas oft komplett belegt und es gibt lange Wartelisten für die begehrten Plätze. Manchmal macht es mehr Sinn, örtliche Initiativen und Netzwerke zu nutzen, bei denen sich Ehrenamtliche zusammentun, um ukrainische Kinder zu betreuen. Beispielsweise sind die Landesflüchtlingsräte der einzelnen Bundesländer hierfür erste Anlaufstellen.
Weitere Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch rund um das Thema Kindergarten finden Sie auf kebik.de und fruehe-chancen.de. Dort ist auch beschrieben, wie ein Kindergartenplatz gefunden und wie ein Kind bei einer Kita angemeldet werden kann. Darüber hinaus hilft die Froebel-Gruppe bei der Suche nach einem Kindergartenplatz für ukrainische Geflüchtete.
Zum deutschen Schulsystem können Sie als Volunteer Ihrem*r Ukrainer*in erklären, dass die allgemeine Schulpflicht ab 6 Jahren auch für Kinder von Geflüchteten gilt. Das bedeutet, dass auch ukrainische Kinder zur Schule gehen müssen. Ab wann ein geflüchtetes Kind die Schule besuchen muss, unterscheidet sich je nach Bundesland. Auch die Gestaltung des Unterrichts ist je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern sollen zusätzliche Klassen eingerichtet werden, die Willkommensklassen, Vorbereitungsklassen, Intensivklassen, Ankunftsklassen oder Deutschklassen heißen. In einigen Ländern ist aber auch geplant, dass Kinder gleich Regelklassen zugeordnet werden und zusätzlich noch Deutschunterricht bekommen.
Darüber hinaus können Sie Geflüchteten den Aufbau des deutschen Schulsystems erklären. Hierbei sollten sie die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern beachten. Das deutsche Schulsystem ähnelt in weiten Teilen jenem der Ukraine. Jedoch gibt es in der Ukraine keine Aufteilung nach Schulformen und es werden die Noten 12 (sehr gut) bis 1 (ungenügend) vergeben.
Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema Schule oder Kinderbetreuung können sich Ukrainer*innen an den Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline wenden. Diese Organisationen bieten kostenlose Unterstützung in verschiedenen Sprachen.
Ein wichtiges Anliegen ist auch, dass der Kontakt zu den ukrainischen Schulen und deren Lehrstoff für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen nicht abreißt.
Eine große Anzahl ukrainisch-sprachiger Lehrmaterialien liegen digitalisiert vor und kann auch in deutschen Schulen zum Einsatz kommen. Viele Schulen wollen den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, an dem entsprechenden Online-Unterricht ihrer Heimatschulen teilzunehmen. Außerdem gibt es verschiedene ukrainische Online-Lernplattformen, die Unterricht und weitere Lernangebote anbieten. Beispiele hierfür sind Ostivita, die Fernschule Optima oder dieses kostenlose ukrainische Lehrangebot, das genau dem Lehrplan in der Ukraine folgt.
Auch obr.education, mon-gov-ua, Ukrainehilfe Homeschooling und lms.-e-school.net.ua bietet kostenlose Online-Kurse auf Ukrainisch. Eine Alternative ist das Angebot der Allukrainischen Online-Schule. Dieses beinhaltet kostenlosen Online-Unterricht sowie kostenlose Lernvideos auf Ukrainisch.
Ganz wichtig ist es auch, dass Sie als Volunteer – falls Sie geflüchtete ukrainische Erzieher*innen oder Lehrer*innen betreuen – über das Potenzial aufklären und den beruflichen Hintergrund möglichst schnell der örtlichen Verwaltung mitteilen. Erzieher*innen und Lehrer*innen, die geflüchtete Kinder und Jugendliche hier in Deutschland auf Ukrainisch betreuen oder unterrichten könnten, werden händeringend gesucht!
Das aktuelle schulische Ausbildungssystem besteht aus drei Stufen:
Nach den 9 Jahren der Basisausbildung bekommen alle Kinder nach den bestimmten Prüfungen das erste Zeugnis (mit den Noten) über die Basisschulausbildung. Damit können sie entweder bis zur 12. Klasse an der Schule bleiben oder eine berufliche Ausbildung bei den Berufsschulen, Technikum etc. starten.
Nach dem vollendeten Schulabschluss (12 Jahre) bestehen die Kinder eine große Prüfung in mehreren Fächern und dürfen dann in die Unis, Institute, Akademien eintreten und die Hochschulausbildung absolvieren.
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde das Schulsystem immer wieder modifiziert, weshalb einige Generationen nur 10 oder 11 Jahre in der Schule gelernt und dennoch ein Zeugnis über den vollendeten Schulabschluss haben.