Bei „reglementieren Berufen“ wie Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen oder Krankenpfleger*innen muss der Abschluss vor Berufsausübung anerkannt werden. Ist der Beruf nicht reglementiert, ist eine Anerkennung hingegen nicht notwendig. Doch auch hier verbessert eine Anerkennung die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
In diesem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können Sie den jeweils erlernten Beruf Ihres*Ihrer Mentee eingeben, um Informationen über die Anerkennung in Deutschland zu erhalten.
Darüber hinaus erklärt dieser Flyer auf Ukrainisch die Schritte, die für eine Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland zu unternehmen sind. Auch können sich Geflüchtete kostenlos bei einer Beratungsstelle des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) beraten und unterstützen lassen. Eine Liste der IQ Beratungsstellen in Deutschland findet sich hier: Anerkennung_IQ_Beratungsangebote_bundesweit. Viele Jobcenter übernehmen zudem die Kosten für die Übersetzung der Abschlüsse.
Rund um das Thema Anerkennung zum „Arbeiten und Leben in Deutschland“ können Sie und ihr*e Mentee sich kostenlos vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der Telefonnummer 030-1815 1111 beraten lassen. Die Hotline ist leider nicht auf Russisch und Ukrainisch verfügbar.
Um besser zu verstehen, was anerkannt werden soll, können Sie die folgende Darstellung des ukrainischen Bildungssystems zu Hilfe nehmen: